(PP) Der Gesundheits- und Sozialausschuss des Bezirks Schwaben hat eine Richtlinie zur Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45 a SGB XI (Pflegeversicherung) beschlossen. Zweck der Förderung ist es, durch niedrigschwellige ambulante Betreuungsangebote pflegebedürftige (und insbesondere demenziell erkrankte) Menschen bei einer möglichst selbständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung zu unterstützen und deren pflegenden Angehörigen zu entlasten. Der Bezirk Schwaben gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie einmalig Zuwendungen zur Schulung von Helfenden zur Erbringung von Leistungen gemäß § 45a SGB XI. Mit dieser Schulung können Helfende sowohl für Entlastungsleistungen, wie haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltagsbegleitung und Pflegebegleitung als auch in Betreuungsgruppen, ehrenamtlichen Helferkreisen und in der Tagesbetreuung in Privathaushalten tätig werden. Neben der Schulung ist für die Helfenden nach § 45 a SGB XI die Teilnahme an einem „Schwäbischen Fachtag Demenz“ vorgesehen.
Die Förderpauschale beträgt für Schulungen mit mindestens 40 Schulungseinheiten (jeweils mindestens 45 Minuten) bis zu 25,00 € pro Schulungseinheit, maximal jedoch 90 % der anrechnungsfähigen Schulungskosten. Schulungsanbieter können die Förderung auf einem speziellen Antragsformular bis spätestens 31. Dezember 2021 beim Bezirk Schwaben beantragen.